Sprach-, Sprech- und Stimmtherapie
Sprach-, Sprech- und Stimmtherapie verordnet Ihr Arzt in Form der Heilmittelverordnung. Die Kosten werden von der gesetzlichen oder der privaten Krankenkassen übernommen.
Zuzahlung
Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Die in der gesetzlichen KK versicherten Erwachsenen müssen pro Rezept 10 € Rezeptgebühr und 10 % des Gesamtbetrages SELBST zahlen.
In bestimmten Fällen kann dieser Selbstanteil von der KK am Jahresende zurückerstattet werden!
Legasthenie- und Dyskalkulietherapie
Die Kosten der Therapiesitzungen für LRS (Legasthenie) und Rechenschwäche (Dyskalkulie)
müssen privat getragen werden oder können in bestimmten Fällen
vom zuständigen Jugendamt als Eingliederungshilfe nach §35 SGB VIII übernommen werden.
Die Kosten mit privat Zahlenden werden individuell ausgehandelt und hängen ab von deren finanziellen Möglichkeiten, von der häuslichen Mitarbeit und dem Leidensdruck des Patienten bzw. seiner Motivation zur Veränderungen (wenn alle an einem Ziel arbeiten, habe ich viel leichtere Arbeit und der Erfolg lässt sich schneller sehen. Für solche Therapien stelle ich geringere Kosten als für die Sitzungen, wo ich alles machen muss: motivieren, struktuieren, Wahrnehmung trainieren, das Mitarbeit fördern, eventuell noch nebenbei erziehen, Pläne fürs Zuhause entwerfen und für deren Durchführbarkeit sorgen, loben und Konsequenzen zeigen, Helfer im Familiensystem selbst suchen, diese wiederum auch motivieren, loben, anspornen oder manchmals sogar „schimpfen“… Für diese Therapien stelle ich natürlich höhere Kosten in Rechnung.
Im Durchschnitt belaufen sich die Kosten für meine Arbeit in dem Bereich, was ich von den Krankenkassen oder dem Jugendamt vergütet bekomme (40 € pro Therapiesitzung)!
Motivations- und Konzentrationstraining sowie Lerncoaching
Motivationsprogramm „Ich schaff`s“ und das Konzentrationstraining sind in unseren Therapien mitintegriert: ohne Motivation und Konzentration kann man keine willkürliche bewusste Tätigkeit erfolgreich ausführen!
Falls Sie ein Motivationscoaching mit einer anderen Zielsetzung oder ein gezieltes Konzentrationstraining bzw. ein Lerncoaching sich wünschen, müssen Sie die Kosten der Sitzungen selbst übernehmen. Konzentrationstraining wird von den Krankenkassen übernommen, nur wenn ein Ergotherapeut oder ein approbierter Kinder- und Jugendpsychotherapeut es ausführt.
Nicht rechtzeitig abgesagten Therapiesitzungen
Die nicht rechtzeitig (mindestens 24 Stunden davor) abgesagten Therapien werden in der Höhe von 20€ pro Therapiesitzung PRIVAT in Rechnung gestellt, da kurzfristigere Absagen dazu führen, dass der Termin nicht neu belegt werden kann.