Bei Kindern und Jugendlichen mit folgenden Diagnosen werden die Behandlungskosten im Rahmen der Heilmittelverordnung (Rezept) von den Krankenkassen übernommen:
- Sprachentwicklungsstörungen bei Kleinkindern (Sprachfrühförderung schon ab 1.Lebensjahr)
- Sprachstörungen bei neurologischen Erkrankungen
- Sprachstörungen bei geistiger Behinderung
- Artikulationsstörungen ( phonetische und phonologische Störungen)
- Lexikalische Störungen (z.B. eingeschränkter passiver und aktiver Wortschatz, Wortfindungsprobleme)
- Syntaktische Störungen (Satzbau)
- Dysgrammatismus
- Stottern und Poltern (Fluency Shaping, Stotternmodifikation, Bonner Stotterntherapie usw., bei Kindern: direkter und indirekter Ansatz je nach der Symptomatik und Wunsch)
- Mutismus
- Autismus und Autismusspektrumsyndrom
- Rhinophonie (Näseln)
- auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörung (AVWS)
- Stimmstörungen (Aphonie, Dysphonie)
- Hörstörungen (auch bei Cochlear Implantat)
- Myofunktionelle Störungen (Schluckstörungen, orofasciale Dysfunktion)
Nach dem Inklusionsgesetz können die Therapien bei Inklusionskindern auch in den Schulen stattfinden, damit die Abstimmung mit Lehrkräften den Transfer der Therapieergebnisse beschleunigt. Sprechen Sie mit Ihrer Schule – wir kommen gerne!
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Unsere anderen Bereiche:
Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen bei Erwachsenen